Eingruppierung (BAT) / 5.9 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit | TVöD Office ... (2024)

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Beitrag aus TVöD Office Professional

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in folgenden VergGr vorgesehen:

Vergütungsordnung

Vergütungsgruppe,

Fallgruppe

Zeitanteil der

Arbeitsvorgänge bezogen auf die Gesamttätigkeit
Bewährungsaufstieg Aufstiegsvergütungsgruppe, Fallgruppe

B/L

VkA
Vb, 1b 33 1/3 % 4 Jahre IVb, 1b

B/L

VkA
IVb, 1a 50 % --- ---

In Vergütungsgruppe Vb, Fallgr. 1b und in Vergütungsgruppe IVb, Fallgr. 1a sind Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst eingruppiert, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Vergütungsgruppe Vb, Fallgr. 1a heraushebt , dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Das Merkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" verlangt eine Heraushebung bezüglich der Verantwortung aus einer Tätigkeit, die zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge enthält, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert. Zunächst muss also geprüft werden, ob die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe Vb, Fallgr. 1a vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass auch die Tätigkeit eines Angestellten der Vergütungsgruppe Vb, Fallgr. 1a für sich genommen mit Verantwortung verbunden ist, die – auch ohne besonderes Tatbestandsmerkmal zu sein – im Hinblick auf die einzusetzenden gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse und die vorausgesetzten selbständigen Leistungen zu bemessen ist.[1]

Die Tarifvertragsparteien haben jedoch in Vergütungsgruppe IVb, Fallgr. 1a eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung gefordert, weil sie ausdrücklich in den Tätigkeitsmerkmalen eine "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" verlangen. Somit übt ein Angestellter nur dann eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit aus, wenn die ihm übertragene Verantwortung wesentlich größer ist als die Verantwortung, die im Allgemeinen einem Angestellten der Vergütungsgruppe Vb Fallgr. 1a obliegt.[2]

Es kommt hierbei weder auf die Größe der Verwaltung noch die Zahl der unterstellten Mitarbeiter, sondern auf die Qualität der auszuübenden Tätigkeit an.

Kommen wir nun zu dem Begriff und der Bedeutung des Tarifmerkmals "Verantwortung". Nach Auffassung des BAG ist der unbestimmte Rechtsbegriff "Verantwortung" wie folgt auszulegen:

  1. Bei der Auslegung ist auf die Bedeutung des Worts "Verantwortung" im allgemeinen Sprachgebrauch zurückzugreifen und nicht etwa auf die jeweilige zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit abzustellen. Auch ist die sog. politische Verantwortung nicht gemeint. Verantwortung im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet die Verpflichtung des Angestellten, dafür einstehen zu müssen, dass die in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich auch von anderen Bediensteten zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden.
  2. Mitverantwortung ist ausreichend, die Unterstellung eines Angestellten unter Vorgesetzte steht der herausgehobenen Verantwortung nicht entgegen.[3] Auch auf Fragen der Unterschriftsbefugnis kommt es dabei nicht entscheidend an.

Selbstverständlich muss auch ein Angestellter der Vergütungsgruppe VII gegenüber seinem Vorgesetzten dafür einstehen, dass die ihm zur Erledigung übertragenen Arbeiten "sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden". Da eine Steigerung dieser "formalen Seite" der Verantwortung und somit eine beträchtliche gewichtige Heraushebung aus Vergütungsgruppe Vb Fallgr. 1 kaum möglich sein wird, ist davon auszugehen, dass diese "formale Seite" der Verantwortung allein keine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit begründen kann. Abzustellen ist daher auf die Auswirkungen der Tätigkeit eines Angestellten. Das BAG hat in zahlreichen Entscheidungen die Tätigkeitsmerkmale, die auf die Verantwortung des Angestellten, d.h. auf die Auswirkungen seiner Tätigkeit abstellen, zu bestimmen versucht. Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass sich das Heraushebungsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ergeben kann, wenn

  • vom Angestellten fachlich schwierige Entscheidungen von großer finanzieller Auswirkung zu treffen sind,
  • besonders schwierige Entscheidungsvorlagen vom grundsätzlicher Bedeutung für die Gesamtverwaltung oder die Lebensverhältnisse Dritter zu erwarten sind. Unter "Auswirkungen der Tätigkeit auf die Lebensverhältnisse Dritter" können Tätigkeiten der Eingriffsverwaltung, z.B. das Verbot des Führens eines Kfz, wie auch Tätigkeiten der Leistungsverwaltung, z.B. Wohnungsfürsorge, Erlaubnis zum Betrieb eines Handwerks, subsumiert werden.
  • Leitungsaufgaben wahrgenommen werden, wie z.B. die Fach- und Dienstaufsicht über Angestellte mit Tätigkeiten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse erfordern,
  • erhebliche ideelle oder materielle Belange des Dienstherrn berührt sind. Unter "ideellen Belangen des Arbeitgebers" kann z.B. die Auswirkung einer Tätigkeit auf die Öffentlichkeit verstanden werden.

Als Beispiele nennt das BAG im Urteil vom 19.03.1986[4] unter anderem die Tätigkeiten von Ärzten und Ingenieuren. Hierbei handelt es sich um Berufe, in denen fehlerhaftes Handeln besonders weitrei...

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    Eingruppierung (BAT) / 5.9 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit | TVöD Office ... (2024)

    FAQs

    Eingruppierung (BAT) / 5.9 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit | TVöD Office ...? ›

    Das Merkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" verlangt eine Heraushebung bezüglich der Verantwortung aus einer Tätigkeit, die zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge enthält, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.

    Was bedeutet besonders verantwortungsvolle Tätigkeit? ›

    Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten liegen vor, wenn die der/dem Beschäftigten übertragene Verantwortung beträchtlich gewichtiger ist als die Verantwortung, die im Allgemeinen (gemessen an der in der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 oder 2 bereits enthaltenen so genannten „Normalverantwortung“) einem/r Beschäftigten ...

    Was versteht man unter schwierige Tätigkeit? ›

    Es handelt sich um nicht mehr ganz einfache Arbeiten, die zwar noch keine Fachkenntnisse, aber eine gewisse Vorbildung erfordern und die Anwendung allgemeiner Grundkenntnisse voraussetzen. Ein gewisses Maß an Überlegung ist erforderlich, die Tätigkeiten können nicht einfach nach Schema erledigt werden.

    Was bedeutet Maß der Verantwortung? ›

    Unter dem Begriff "Maß der Verantwortung" ist nach Auffassung des BAG die Verpflichtung zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort – auch von anderen Bediensteten – zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden.

    Was ist besondere Schwierigkeit und Bedeutung? ›

    Mit der besonderen Schwierigkeit der Tätigkeit ist in erster Linie die fachliche Qualifikation angesprochen. Die auszuübende Tätigkeit muss einen ungewöhnlich hohen Stand an Fachwissen erfordern, bei der der Angestellte weitgehend auf sich selbst gestellt ist und erneut bis dahin nicht verfügbare Lösungen sucht.

    Wie funktioniert eine Eingruppierung? ›

    Unter einer Eingruppierung versteht man die Zuordnung des Arbeitnehmers und der von ihm ausgeübten Tätigkeit zu einer Vergütungsgruppe. Sie werden also aufgrund Ihrer Tätigkeit einer Tarifgruppe innerhalb der Tarifverträge zugeordnet. Dafür wird die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit in verschiedenen Schritten beleuchtet.

    Was sind vielseitige Fachkenntnisse? ›

    Vielseitige Fachkenntnisse liegen vor, wenn der Beschäftigte eine Tätigkeit ausübt, die nähere Kenntnisse mehrerer Gesetze und Verordnungen erfordert.

    Wann kommt man in die nächste Gehaltsstufe? ›

    Nach 1 Jahr in Stufe 1 erfolgt der Aufstieg in Stufe 2. Nach 2 Jahren in Stufe 2 erfolgt der Aufstieg in Stufe 3. Nach 3 Jahren in Stufe 3 erfolgt der Aufstieg in Stufe 4. Nach 4 Jahren in Stufe 4 erfolgt der Aufstieg in Stufe 5.

    Was bedeutet gründliche Fachkenntnisse? ›

    In seinem Urteil aus dem Jahr 1983 hat das BAG „gründliche Fachkenntnisse“ definiert als „Fachkenntnisse von nicht unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art“. Beispielhaft seien zwei Entscheidungen zu den „gründlichen Fachkenntnissen“ aufgeführt.

    Was sind gründliche und umfassende Fachkenntnisse? ›

    3 Teil I der Entgeltordnung ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" wie folgt erläutert: "gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6, 7, 8 und 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach".

    Was sind selbstständige Leistungen? ›

    "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen."

    Was bedeutet eingehende fachliche Einarbeitung? ›

    Für eine „eingehende fachliche“ Einarbeitung ist deshalb die strukturierte, vertiefte Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu fordern, die erforderlich sind, um die Tätigkeiten fachgerecht ausüben zu können. Dafür können Tage oder Wochen nicht ausreichen.

    Was sind Unterstellungsverhältnisse? ›

    Unterstellung bedeutet des Weiteren, dass der betreffende Beschäftigte innerhalb der Verwaltungsgliederung einer Organisationseinheit verantwortlich vorstehen muss. Grundsätzlich wird die Beschäftigung des Vorgesetzten und des ihm unterstellten Beschäftigten in der gleichen Organisationseinheit vorausgesetzt.

    Was ist Fallgruppe 4? ›

    Fallgruppe 4 (Beschäftigte als Leiterinnen von Kindertagesstätten) bzw. Fallgruppe 5 (Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen bestellt sind).

    Was bedeutet umfassende Kenntnisse? ›

    Umfassende Fachkenntnisse erfordern ein vertieftes Wissen, umfassende Interpretation von schwierigen Rechtsvorhaben. Rechtlich schwierigere, kompliziertere Aufgaben- und Informationsinhalte sind zu einem eigenen Ergebnis zu verarbeiten.

    Was bedeutet Spezialkenntnisse? ›

    17 aa) Spezialkenntnisse sind dem jeweiligen Berufsbild entsprechende oder fachfremde Kenntnisse, die über die im Rahmen einer einschlägigen Berufsausbildung oder durch schlichte Ausübung des Berufs (Berufserfahrung) erworbenen hinausgehen.

    Was versteht man unter Spezialkenntnisse? ›

    17 aa) Spezialkenntnisse sind dem jeweiligen Berufsbild entsprechende oder fachfremde Kenntnisse, die über die im Rahmen einer einschlägigen Berufsausbildung oder durch schlichte Ausübung des Berufs (Berufserfahrung) erworbenen hinausgehen.

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